Bei WIRKAUFENS für Unternehmer, dem Ankaufsportal für Unternehmen und Firmen, kannst du gebrauchte Geräte sowie Neuware verkaufen - und das einfach, schnell und sicher.
Innerhalb weniger Augenblicke kannst du auf diese Weise gebundenes Kapital aktivieren, den ausgedienten Geräten ein zweites Leben ermöglichen und dabei aktiv Ressourcen- und Umweltschutz fördern.
Durch unseren einfachen und schnellen Ankaufsprozess leiten wir dich Schritt für Schritt. In nur wenigen Minuten kannst du deine Anfrage bei uns platzieren und wir melden uns innerhalb kürzester Zeit bei dir.
Oben findest du unser Suchfeld. Hier wählst du zunächst den Reiter "Für Unternehmen" aus und gibst dann komfortabel alle deine Geräte sowie deine Daten ein.
Neben einer Bestätigung erhältst du in Kürze auch das Versandlabel für den kostenlosen Versand.
Alles Weitere geschieht völlig automatisch. Bei Fragen oder Änderungen melden wir uns bei dir per Mail.
Schlussendlich zahlen wir dir den vereinbarten Preis auf dein Konto aus oder senden die Geräte kostenlos an dich zurück.
Bei Mengen ab 20 Geräten sende uns eine Anfrage über das Kontaktformular.
Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden und erstellen ein unverbindliches Angebot für den Ankauf deiner Geräte.
Wir organisieren eine unkomplizierte und schnelle Abholung mit unserem Speditionspartner, natürlich inklusive Transportversicherung.
Alles Weitere geschieht völlig automatisch. Bei Fragen oder Änderungen melden wir uns bei dir per Mail oder Telefon.
Schlussendlich zahlen wir dir den vereinbarten Preis auf dein Konto aus oder senden die Geräte kostenlos an dich zurück.
Nachdem die Geräte bei uns verarbeitet wurden, landen sie direkt in unserem Onlineshop von asgoodasnew, um viele Personen sehr glücklich zu machen.
Für den Ankauf von größeren Mengen benötigen wir von dir eine nach gültigem Steuerrecht korrekte Rechnung.
Bei einem gewerblichen Verkauf mit ausgewiesener Umsatzsteuer benötigen wir deine USt-IdNr.
Rechnungen ab 5000 € Netto-Warenwert sind netto ohne Umsatzsteuer zu erstellen (Reverse-Charge-Verfahren). Bitte ergänze folgenden Satz auf deiner Rechnung: „Reverse Charge, Steuerschuldnerschaft geht auf den Leistungsempfänger über.” Bei Rechnungen unter 5000 € netto müssen der USt-Satz, der Nettobetrag, der Umsatzsteuerbetrag sowie der Bruttobetrag ausgewiesen werden. Es wird versichert, dass die Ware ursprünglich umsatzsteuerpflichtig erworben und in Deutschland versteuert wurde.
Sofern du Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder nach anderen umsatzsteuerlichen Regeln nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt bist, darf die Rechnung ausschließlich netto, mit dem Hinweis auf die Kleinunternehmereigenschaft oder andere geltende Vorschriften ausgestellt werden. Es gelten unsere Einkaufsbedingungen.
Bei Fragen zum Thema B2B-Verkauf oder konkreten Projektanfragen melde dich gerne bei uns. Wir freuen uns auf deine Nachricht.
Dein Ansprechpartner